Genehmigungsverfahren für lizenzfreie Energieerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen unter 1 MW) in der Türkei
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des türkischen Energierechts ist für Energieerzeugungsanlagen und 1 MW keine Lizenzbeantragung erforderlich, sofern der produzierte Strom zum Eigenverbrauch dient. Ein Mindesteigenverbrauch ist nicht vorgegeben. Es reicht somit aus, wenn in der Verbrauchstätte als Verbrauchseinheit eine einzige Glühbirne den Strom verbraucht und der Rest in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Die Lizenzfreiheit bedeutet allerdings nicht, dass die Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbare Energiequellen nach Belieben errichtet werden kann. Vielmehr muss bei der Errichtung von lizenzfreien EE-Anlagen (so z.B. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sowie Freiflächen, Windkraftanlagen usw.) ein Genehmigungsverfahren auf lokale und nationale Ebene durchlaufen und durch die TEDAŞ genehmigt werden.
Der zeitliche Aufwand für dieses Genehmigungsverfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt groß (Stand: 06/2014) und stellt sowohl für die Antragsteller als auch für die beteiligten Behörden eine besondere Herausforderung dar. Die Antragsteller müssen bei mehreren staatlichen Stellen unterschiedliche Genehmigungen einholen. Vielfach werden diese Behörden mit Kompetenzen ausgestattet, denen sie wegen mangelndem know-how nicht gewachsen sind. So erleben die Antragsteller in der Praxis oft, dass bestimmte behördliche Genehmigungen (bzw. für das Genehmigungsverfahren erforderliche Bescheide) nicht erteilt werden, weil die Behörde sich mit der neuen Materie nicht bzw. nur unzureichend auskennt. Die Bürokratie als Haupthindernis führt im Genehmigungsverfahren vielfach dazu, dass die Antragsteller ihr Vorhaben aufgeben bzw. aufgeben müssen. Diese Anfangsschwierigkeiten auf dem lizenzfreien Solarmarkt werden sich jedoch mit wachsender Erfahrung der Markteilnehmer schnell überwinden lassen.
Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen groben Überblick über das Genehmigungsverfahren:
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens für lizenzfreie EE-Anlagen unter 1 MW (Skizze)
ELEKTRİK PİYASASINDA LİSANSSIZ ELEKTRİK ÜRETİMİNE İLİŞKİN YÖNETMELİĞİN UYGULANMASINA DAİR TEBLİĞ (Verwaltungsvorschriften zur Anwendung der Verordnung zur lizenzfreien Stromerzeugung - Amtsblatt Nr.28229 vom 10.03.2012) sowie Anlagen I und II (über die anzuwendenden Vorschriften)Neue Fassung vom 02.10.2013 ELEKTRİK PİYASASINDA LİSANSSIZ ELEKTRİK ÜRETİMİNE İLİŞKİN YÖNETMELİĞİN UYGULANMASINA DAİR TEBLİĞ (Verwaltungsvorschriften zur Anwendung der Verordnung zur lizenzfreien Stromerzeugung - Amtsblatt Nr.28783 vom 02.10.2013)- LİSANSSIZ ÜRETİM BAĞLANTI BAŞVURU FORMU (Antrag beim Energieversorgungsunternehmen für den Netzanschluss und die Netznutzung bei Anschluss von lizenzfreien erneuerbaren Energieanlagen)
- LİSANSSIZ ELEKTRİK ÜRETİCİLERİ İÇİN DAĞITIM SİSTEMİNE BAĞLANTI ANLAŞMASI (Netzanschlussvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber und Energieerzeuger aus lizenzfreien erneuerbaren Energieanlagen. Es handelt sich hierbei um durch durch die TEDAS standardisierter und vorformulierter Vertragstext)
- LİSANSSIZ ELEKTRİK ÜRETİCİLERİ İÇİN DAĞITIM SİSTEM KULLANIM ANLAŞMASI (Netznutzungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber und Energieerzeuger aus lizenzfreien erneuerbaren Energieanlagen. Es handelt sich hierbei um durch die TEDAS standardisierter und vorformulierter Vertragstext)
- Liste der erforderlichen Genehmigungen/Unterlagen für die Stromerzeugung aus lizenzfreien Energieerzeugungsanlagen (Rundschreiben des Ministerium für Energie und Natürliche Ressourchen) Diese Unterlagen und Genehmigungen müssen nach der Antragstellung beim Verteilnetzbetreiber innerhalb von 180 Tagen der TEDAS vorgelegt werden (erforderliche Projektierungsunterlagen für Photovoltaikanlagen auf Dächern sowie auf Freiflächen)
- Kosten für die Antragstellung beim Verteilnetzbetreiber (Basvuru bedelleri)