Neue Lizenzanträge werden ab April 2015 entgegen genommen
Nach den Aussagen des Herrn Hasan Köktaş (Leiter der türkischen Regulierungsbehörde EPDK) werden die neuen Lizenzanträge für Stromproduktion aus Sonnen- und Windkraftanlagen aufgrund der Gesetzesänderungen (am 02.11.2013 ist die Durchführungsverordnung zum Elektrizitätsmarktgesetz - die Elektrizitätsmarklizenzveordnung - in Kraft getreten) erst ab April 2015 entgegen genommen. Die Vorlizenzanträge für Stromproduktion aus Sonne können zwischen den 1-7 April 2015 und für Windkraftanlagen zwischen 24-30 April 2015 gestellt werden.