Projektierung von Photovoltaikanlagen in der Türkei - Lizenzfreie Energieerzeugung
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen unter 1 MW kann in der Türkei ohne die Erteilung von Stromerzeugungslizenzen erfolgen. Die Lizenzfreiheit bedeutet allerdings nicht, dass die Stromerzeugungsanlagen unkontrolliert nach Belieben errichtet werden können. Vielmehr müssen bei der Installation von Anlagen (so z.B. Photovoltaikanlagen kleine Windkraftanlagen) behördliche Genehmigungen eingeholt werden. Die zuständige Genehmigungsstelle für die Genehmigung und Abnahme von lizenzfreien Stromerzeugungsanlagen ist die staatliche Einrichtung TEDAS mit Sitz in Ankara.
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass für die Errichtung von PV-Anlagen eine sog. Projektmappe beim TEDAS eingereicht wird. Die Vorbereitung dieser Projektmappe ist sowohl für Dachanlagen als auch für Freiflächenanlagen erforderlich. Der Arbeitsaufwand für die Vorbereitung und Umsetzung der Projektmappe unterschiedet sich zwischen den beiden Anlagenformen kaum. Dies hat zur Folge, dass die Errichtung von kleineren Dachanlagen (so z.B. für Eigenheimbesitzer) aufgrund der hohen Projektierungskosten sich zurzeit als unrentabel erweisen. Denn für die Projektierung von PV-Anlagen müssen die Betreiber mit ca. 4.000 bis 20.000 TL (Umrechnungskurs ca. 2.80 TL = 1 €) an Zusatzkosten rechnen, wodurch die Gesamtkosten für die Errichtung der PV-Anlagen ansteigt und die Finanzierung gefährdet wird.
Aus diesem Grund wird in den Regierungskreisen die Vereinfachung des Projektierungsverfahrens diskutiert, wonach für kleinere Anlagen ( so z.B. unter 10-15 kW) ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden soll. Konkrete Gesetzesentwürfe hierzu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt (stand 05/2014) allerdings nicht. Änderungen sind frühestens in 1-2 Jahren zu erwarten.